Nachdem der Beschluß vom 23. October vorigen Jahres über die Erhebung einer Abgabe von öffentlichen Lustbarkeiten von der Königlichen Regierung zur Modificirung
[Nächste Seite] zurückgekommen ist wird vom Vorsitzenden der Entwurf eines Reglements nach einem von der Königlichen Regierung bereits genehmigten Reglement vorgelegt und nach Feststellung der einzelnen Beträge welche für die betreffenden Lustbarkeiten zu erheben sind, genehmigt.a. u. s.