Band 58: Eintrag vom  29. November 1875 (Nr. 587)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Abkommen mit Hoffmann.

Der Vorsitzende verliest das mit dem Kaufmann Hubert Hoffmann getroffene Abkommen, wonach dem p. Hoffmann für Abtretung seiner Rechte aus dem mit dem Stephan Jos. Hansen abgeschlossenen Vertrage wegen des Gefälles der Hammthor-Mühle eine Abfindungssumme von 4000 Mark gezahlt werden soll und dafür daß die Stadt das MühlengrabenDreieck am Ende der Erftstraße so einrichten läßt, daß eine Zufahrt zur Hoffmann'schen Mühle hergestellt werden kann, seitens des p. Hoffmann zum Zwecke des Wasserabflusses aus der Schram'schen Fabrik die Errichtung eines Canals durch den Hofraum der Hoffmann'schen Mühle nach dem Mühlengraben hin gestattet wird.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit diesem Abkommen einverstanden