In einem Gesuch vom 17. dieses trägt der AckererMathias Neidhöfer vor, daß er bei dem Vertrage wegen Haltens zweier Zieh- ochsen nicht sein Bestehen sind und knüpft daran die Bitte, ihm gestatten zu wollen, das Sprunggeld von 3 Sgr auf 5 Sgr erhöhen zu dürfen, oder ihm einen Zusatz für Futter zu gewähren.
Gemeinderath ermächtigt den Bürgermeister, dem p Neidhöfer vier Morgen Grummet als Zusatz anzuweisen.
actum ut supra
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