Band 50: Eintrag vom  19. Mai 1856 (Nr. 560)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag der Pächter der Mühle am Niederthore Hansen & Nix wird vorgelesen, worin dieselben die Erlaubniß nachsuchen, in der genannten Mühle zwei Koppel sogenannter Champagner-Steine legen zu dürfen und zwar eine Koppel an Stelle des jetzt in der Vorschußmühle sich befindlichen Paares blauer Steine und eine zweite ganz neue Koppel nebst Aufstellung eines neuen completten Beutelkastens mit Beutel. Dieselben geben der Stadt zu entscheiden, anheim, ob die neue Anlage auf Kosten der Stadt mit Zinsvergütung von 7 % oder auf ihre Rechnung herzustellen sei, in welchem letzteren Falle sie sich unter Aufhebung des Art. 9 der Pachtbedingungen vorbehalten, beim Ablauf der Pacht, die neuen Theile als ihr Eigenthum zurücknehmen zu dürfen.

Nach dem Ausspruch des Gemeinderathes sei vorerst die vorgenommene Erweiterung der Niederthorermühle sowohl hinsichtlich der Feststellung der desfallsigen Kostenrechnung als der Verzinsung eines Theiles jener Kosten durch die gedachten Pächter vollständig zu reguliren, und erst, nachdem dies bewirkt, werde über den obigen Antrag näherer Beschluß gefaßt werden.

actum ut supra