Auf die Anfrage des Waisenhausvorstandes, ob die Gemeinde Neuss ihre Waisenkinder vom 1. October kommenden Jahres ab zu dem erhöhten Satze von 200 Mark ferner in dem hiesigen Waisenhause unterbringen will, beschließt die Versammlung die Kinder auch vom 1. October 1877 ab zu dem qu. Pflegesatze im Waisenhause zu belassen.
[Nächste Seite]