Band 55: Eintrag vom  11. März 1868 (Nr. 250)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Zuschuß für die Töchterschule.

Ein Antrage des Waisenhaus-Vorstandes, die anderweite Normirung des städtischen Zuschusses für die Töchterschule betreffend, wird an die städtische Schul-Commission zur gutachtlichen Äußerung überwiesen.

actum ut supra