Ein Schreiben des Waisenhaus-Vorstandes wird verlesen, worin derselbe die Modifikation der unterm 24. August dieses Jahres für die Bewilligung eines städtischen, Zuschusses an die höhere Töchterschule im Waisenhause gestellten Bedingungen in Antrag bringt.
Nach Erörterung der Sache, beschließt die Versammlung, die Bedingung eins in der Verhandlung vom 24. August courant fallen zu lassen, dagegen die Bedingungen 2 bis 5 aufrecht zu erhalten.
actum ut supra