Die Schul-Commission beantragt mittelst Vorlage vom 2. des Monats, daß der Gemeinderath vom 1. October c. an ein Gehalt von 150 Thl nebst 20 Thl Miethentschädigung für einen neu zu berufenden geprüften Lehrer an eine 4te Klasse der Knabenschule an Stelle des im Herbste in Folge Aufkündigung ausscheidenden SchulamtspräparandenLeuchten, welcher 90 Thl Gehalt und 15 Thl Miethentschädigung bezogen hat, bewilligen wolle, sowie daß derselbe vom nämlichen Zeitpunkte an behufs Eintheilung der zu sehr überfüllten 4ten Klasse der Mädchenschule in zwei Paralellklassen, ein neues Klassenlokal und für ein neu zu berufende geprüfte
[Nächste Seite] geprüfte Lehrerin ein Gehalt von 150 Thl nebst einer Miethentschädigung von 20 Thl disponibel stellen möge.Da die Anstellung eines geprüften Lehrers an Stelle des abtretenden Präparanden Leuchten zweckmäßig erscheint, so geht Gemeinderath auf die nachgesuchte Gehaltsbewilligung für einen geprüften Lehrer ein. In Betreff der Bereitstellung eines Gehaltes für eine neu anzustellende Lehrerin an der Mädchenschule bleibt Beschluß vorbehalten, bis über die WaisenhausAngelegenheit entschieden ist, da diese Sache mit dem Schulwesen in so fern zusammenhängt, als mit dem Waisenhause gleichzeitig Elementar-Unterricht an dürftige Kinder verbunden werden wird.
actum ut supra
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