Der Vorstand der israelitischen Gemeinde ist um Auszahlung des Kaufpreises des an die Stadt verkauften alten Schulgebäudes eingekommen und wünscht ferner um Gestattung der Benutzung des auf dem Grundstücke befindlichen alten Badehäuschens so lange das Grundstück von der Stadt nicht zu andern Zwecken benutzt wird gegen eine jährliche Miethsentschädigung von drei Thalern. - Stadtrath beschließt den beiden Anträgen zu entsprechen.
a. u. s.