Versammlung hat nichts dagegen einzuwenden, daß die Schwester der Vorsteherin der hiesigen höheren Töchterschule Elisabeth von Borell, Josephine von Borell, als Mitvorsteherin der hiesigen Töchterschule in Zukunft fungiren und daß die Leitung besagter Schule von beiden Schwestern gemeinsam unter dem Namen "Geschwister von Borell" geführt werde.