Band 56: Eintrag vom  5. Februar 1872 (Nr. 408)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3/ Anlage von Ulmer am Viehmarkte

Nach dem Vorschlage der Kommission beschließt die Versammlung in Betreff der Ulmer'schen Anlage am Viehmarkte denselben durch Gerichtsvollzieher-Act aufzufordern binnen 8 Tagen eine vollständige Zeichnung der Anlage nach den durch die Beschlüsse vom 20. und 27. Dezember 1869 gestellten Bedingungen einzureichen und ferner binnen 10 Tagen den notariellen Act mit der Stadt abzuschließen und endlich binnen einer 3 wöchentlichen Frist vom Tage der gerichtlichen Sommation an die Anlage dem Contracte entsprechend auszuführen, widrigenfalls die Stadt zur gerichtlichen Lösung der dem Ulmer gemachten Zugeständnisse schreiten wird.

a. u. s.