Es wird zur Sprache gebracht, daß der Fabrik-InhaberUlmer den ihm durch Stadträthlichen Beschluß vom 27. Dezember 1869 behufs Anlegung eines Wasserabschlusses aus seiner Fabrik in der Spulgasse gestellten Bedingungen nicht nachgekommen ist. Vor weiterer Beschlußfassung wird die obige Kommission mit der Untersuchung an Ort & Stelle betraut.
a. u. s.
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt |
|
---|