Es werden 4 Rechnungen über Löscharbeiten beim Brande am Kaiser vorgelegt, deren Zahlung die Gemeindeverwaltung von Heerdt ablehnt. Stadtrath erklärt zu einer Uebernahme dieser Kosten auf die hiesige Stadtkasse nicht verpflichtet zu sein, und überläßt es daher den Betreffenden sich selbst an die verpflichtete Gemeinde Heerdt zu wenden.
a.u.s.
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