Dem Gemeinderathe wird ein landräthliches vom 20. vorigen M onats zur Kenntniß vorgelegt, worin darauf angetragen wird, daß die Gemeinde sich für Bewilli- gung eines bestimmten jährlichen Beitrags zu Zwecken der Allgemeinen Landesstiftung "National-Dank " erklären möge.
Ein Beschluß hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
actum ut supra