Band 45: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 37 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Rechtsstreit gegen Michael Fischer wegen Verengung des Erftstromes.

Mit Bezug auf die hohe Regierungs-Verfügung vom 19. Maerz 1835 I. S. II N° 2463 verfehle ich nicht /:cefrat:/ Nach Einsicht des von dem Königlichen Landgerichte zu Düssel- dorf in Sachen o/a Fischer wegen Verengung des Erftflusses erlassenen vorläufigen Urtheils vom 27. August dieses Jahres war der Stadtrath der Meinung, daß gegen dieses Erkenntniß von Seiten der Gemeinde das Mittel der Berufung nicht zu ergreifen sei, da ihre Rechte hierdurch nicht laedirt wurden.

Über die Frage, ob nun von Seiten der Stadt von neuen herein der Prozeß gegen den Fischer geführt werden solle, behält der Stadtrath sich die Erörterung und Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen vor.

Was die Kosten des Prozesses gegen Fischer anbelangt, so seien solche nun definitiv auf die Stadt-Casse zu übernehmen. Actum ut supra

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