Auf Grund eines Vorschlages des Magistrats zu Berlin genehmigt die Versammlung, daß für die Folge bei der Correspondence zwischen dem Magistrate zu Berlin und dem Bürgermeister- Amte Neuss und den diesen untergebenen VerwaltungsDeputationen respective Commissionen in allen Fällen stets bei der Absendung und zwar unter Verzichtleistung auf etwaige Porto-Erstattung frankirt werde .