Auf Grund eines Vorschlages des Magistrats zu Berlin genehmigt die Versammlung, daß für die Folge bei der Correspondence zwischen dem Magistrate zu Berlin und dem BürgermeisterAmte Neuss und den diesen untergebenen VerwaltungsDeputationen respective Commissionen in allen Fällen stets bei der Absendung und zwar unter Verzichtleistung auf etwaige Porto-Erstattung frankirt werde .