Stadtverordneten - Versammlung beschließt: 1) den Teil der Städtebahn Neuss-Rheydt und zwar den Übergabebahnhof in Holzheim sowie die Güterstrecke von Holzheimnach Neuss - Hafen auf eigene Kosten herzustellen und der Niederrheinischen Eisenbahngesellschaftin Rheydt gegen Entgelt zu gestatten. den Bahnhof und die Strecke nach näherer Vereinbarung zu befahren,
2) Die Niederrheinische Eisenbahngesellschaft baut auf
[Nächste Seite]ihre Kosten die Personenzugstrecke bis zur Eisenbahnüberführung Bergheimerstraße,
3) die Stadt Neuss gestattet der vorgenannten Gesellschaft ihre Wagen gegen Entgelt auf dem Bahnkörper der städtischen Straßenbahn bis zur Durchbruchstelle Oberstraße durchzuführen,
4) das Aktienkapital der Niederrheinischen Eisenbahngesellschaft soll 4 500 000 M betragen. Davon übernimmt die Stadt Neuss einen Betrag in Höhe von 750 000 M. Eine Verzinsung dieses Aktienkapitals durch die Gesellschaft ist vorerst nicht zu erwarten. Der Betrag von 750 000 M ist im Anleihewege aufzunehmen,
5) ferner übernimmt die Stadt Neuss gemeinsam mit den übrigen Aktionären der Gesellschaft die selbstund gesamtschuldnerische Bürgschaft einer von der Gesellschaft aufzunehmenden Anleihe von 3 000 000 M nebst Verzinsung,
6) die Stadt Neuss stellt der Niederrheinischen Eisenbahngesellschaft A. G. den zum Bahnbau erforderlichen Grund und Boden kostenlos zur Verfügung,
7) dieser Beschluß hat nur Gültigkeit solange das heutige Beteiligungsverhältnis keine Änderung erfährt. Im anderen Falle ist eine neue Sachlage gegeben.
8) Vor Beginn der Ausführung ist StadtverordnetenVersammlung erneut mit der Frage zu befassen.
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Typ | Gebäude |
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Typ | Stadt |
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Typ | Gewässer |
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Typ | Andere |
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Typ | Straße |
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