Band 75: Eintrag vom  31. Januar 1928 (Nr. 670)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Beteiligung an dem Bau der Städtebahn Neuss-Rheydt.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt: 1) den Teil der Städtebahn Neuss-Rheydt und zwar den Übergabebahnhof in Holzheim sowie die Güterstrecke von Holzheimnach Neuss - Hafen auf eigene Kosten her- zustellen und der Niederrheinischen Eisenbahngesell- schaftin Rheydt gegen Entgelt zu gestatten. den Bahnhof und die Strecke nach näherer Vereinbarung zu befahren,

2) Die Niederrheinische Eisenbahngesellschaft baut auf

[Nächste Seite]

ihre Kosten die Personenzugstrecke bis zur Eisenbahn- überführung Bergheimerstraße,

3) die Stadt Neuss gestattet der vorgenannten Gesell- schaft ihre Wagen gegen Entgelt auf dem Bahnkör- per der städtischen Straßenbahn bis zur Durchbruch- stelle Oberstraße durchzuführen,

4) das Aktienkapital der Niederrheinischen Eisenbahnge- sellschaft soll 4 500 000 M betragen. Davon übernimmt die Stadt Neuss einen Betrag in Höhe von 750 000 M. Eine Verzinsung dieses Aktienkapitals durch die Ge- sellschaft ist vorerst nicht zu erwarten. Der Betrag von 750 000 M ist im Anleihewege aufzunehmen,

5) ferner übernimmt die Stadt Neuss gemeinsam mit den übrigen Aktionären der Gesellschaft die selbst- und gesamtschuldnerische Bürgschaft einer von der Gesellschaft aufzunehmenden Anleihe von 3 000 000 M nebst Verzinsung,

6) die Stadt Neuss stellt der Niederrheinischen Eisenbahn- gesellschaft A. G. den zum Bahnbau erforderlichen Grund und Boden kostenlos zur Verfügung,

7) dieser Beschluß hat nur Gültigkeit solange das heu- tige Beteiligungsverhältnis keine Änderung er- fährt. Im anderen Falle ist eine neue Sachlage gegeben.

8) Vor Beginn der Ausführung ist Stadtverordneten- Versammlung erneut mit der Frage zu befassen.