Band 45: Eintrag vom  25. November 1841 (Nr. 182)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die in Sachen der hiesigen Stadtverwaltung gegen Wittwe Heinrich Reistorff und Joseph Dülken wegen des Schaafweidganges ergangenen, für die Stadt ungünstigen beiden Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 26. Mai dieses Jahresvor, worauf der Stadrath sich dahin aussprach, daß gegen diese Urtheile Berufung einzulegen sei, indem die städtischer Seits beigebrachten schriftlichen Documente bei dem ersten Richter die gehörige Berücksichtigung nicht gefunden zu haben scheinen. Gleichzeitig wurden die Berichtigung der vorgelegten Rechnungen des Advocat Anwalt Justiz rath Courth, welche in der Sache gegen Dülken 157 Thalern 24 Silbergroschen 3 pfennige, und in jener gegen Wittwe Reistorff 129 Thalern, 16 Silbergroschen 3 Pfennige, und worauf im Jahre 1837 bereits ein Vorschuß von 200 Thalern geleistet ist, vom Stadtrathe genehmigt.

Actum ut supra