Band 41: Eintrag vom  23. März 1815 (Nr. 15)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Fall soll die Stadt die von Herrn Sohmann angekauften Walkmühle einzuziehen, von einem hohen Gouvernement die Erlaubniße erhalten würde, so sollen die von Herrn Sohmann in selben gemachte Reparaturen demselben nach vorhergeschehener Abschäzung vergütet worden.

Der Bürgermeister der Stadt Neuß theilt dem Stadtrath ein vom Herrn Abraham Sohmann in Crefeld erhaltenes Schreiben Herrn 21. December vorigen Jahres mit worin derselbe auf ein vollkommnen Entschädigung alljener der von der Gemeinde Neuß angekauften

[Nächste Seite] Walkmühle Gemachten Reparaturen und neuen Anlage anträgt, im Fall durch einen hohen Gouvernements Beschluß die Stadt Neuhs die Freiheit erhalten wurde, besagte Mühle wieder einzuziehen worauf der Stadtrath sich erklärte, daß auf diesen Fall von Seiten des Herrn Sohmann sowohl als auch der Stadt Neuß zwei Werkverständige zu nehmen nach deren Abschäzung Herr Sohmann so dann entschädigt werden sollte. Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und nach geschehenen Vorlesung auf dem Original unterzeichnet worden.

So geschehen Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben .