Band 40: Eintrag vom  8. Februar 1815 (Nr. 11)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

einen Zusaz betreffend, der dem Lutherischen Prediger für sich und seine Kirche bewilligt ward

Nachdem der Munizipal Rath in Gemäßheit von Herrn Kreis Director Bene unterm 7. des laufenden Monaths Februar ertheilten Erlaubniße sich heute ausser ordentlich versammelt hatte, so stellte der Bürgermeister als President demselben vor, daß der hiesige lutherische Prediger dem hohen General Gouvernement eine Vorstellung eingereicht, worin er den durch die neuesten Zeitverhältniße herbeigeführten Verfall seiner Gemeinde schildert, und hievon die Ursachen entwickelt, aus welchen es derselben nicht länger möglich sei, aus eigenen Kräften die Kosten des Gottes Dienstes, und namentlich auch das fixirte Gehalt des Predigers zu

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Er habe ferner bemerkt, daß bereits im Jahr 1812 der Munizipalrath eine nicht unbedeutende Summe zur Bestreitung der kircherlichen Bedürfnissen seiner Gemeinde bewilligt, diese Summe aber im Büdjet gestrichen, und auf beßere Zeiten vertröstet worden sei, und daß er bäthe diese Hülfsgelder nunmehr bei stäts vermehrtem Bedürfniße zu bewilligen.

Der Munizipalrath stimmte hierauf einhellig dahin, daß dem lutherischen Herrn Prediger die Ihm im Jahr 1813 ausgeworfene 100 francs für die Reparation seiner Kirche, 200 francs zusäzliches Gehalt für seine eigene Person, und 380 francs Hausmiethe für die Jahre 1814 et 1815 bewilligt werden sollten.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, welches die Erschinenen nach gegebener Verlesung auf dem nach Crefeld an den Herrn Kreis Director abgeschickten Original unterzeichnet haben. So geschehen Neuß, Tag Monath und Jahr wie oben

Ferner

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