Heute den fünften des laufenden Monats October Achtzehnhundert Vierzehn , vur uns Bürgermeister der Stadt Neuß, ist Herr Joseph Holter aus Neuß, welcher in Gefolge des von seiner Excellenz dem Herrn General Gouverneur des Niederund Mittel-Rheins erlassenen Verordnung, zum provisorischen Empfänger der Stadt Neuß ernannt worden, erschienen, um in Gemäßheit eines uns von dem Herrn Kreis Director Bene in Crefeld unterm 28. lezthin zugegangenen Schreibens den gesezmäßigen Eid zu leisten, welchen er hierauf in unsere Hände abgelegt, und also lautet: "Ich gelobe und verspreche, das mir als "Empfänger der Stadt Neuß obliegende "Amt mit Eifer, Treue, und Gewissenhaftig"keit zu erfüllen. Wir haben hierüber gegenwärtiges Protokoll abgefaßt, welches der Erschienene nach geschehener Vorlesung mit uns unterzeichnet hat. So geschehen zu Neuß, Tag, Monat und Jahr wie oben. unterzeichnet Momm. Holter.
Das Original dieser Eides Leistung wurde am 6. October mit einem Begleitungs Schreiben vom nemlichen Datum dem Herrn Kreis Director Bene nach Crefeld eingeschickt.
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