Band 50: Eintrag vom  11. September 1854 (Nr. 230)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wird ein von der Schul-Commission befürworteter Antrag des Tagelöners Schikowsky auf Gestattung des unentgeldlichen Besuchs der höheren Töchterschule für seine Tocher Anna Schikowsky vorgelegt, da letztere sich in der Elementarschule durch Fleiß, gutes Betragen und gute Leistungen auszeichne und Anlage zum Lehrfache bezeige.

Gemeinderath ging auf den Antrag nicht ein, weil derselbe grundsätzlich der Ansicht ist, daß kein Kind bei seiner Aufnahme in die höhere Töchterschule schon, des unentgeldlichen Unterrichtes theilhaftig werden könne.

actum ut supra

Die betreffende Commission berichtete über die seiner

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seiner Zeit angeregte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen, wobei alle diejenigen Motive sowohl für die Belassung des unentgeldlichen Unterrichtes als für dessen Wiederabschaffung geltend gemacht wurden, welche auch bei früherer Gelegenheit vorgebracht worden

Das Ergebniß der Abstimmung war, daß Gemeinderath sich nicht für die Wiedereinführung des Schulgeldes aussprach.

Gemeindeverordneter Josten gab die Separat-Erklärung zu Protocoll, daß er gegen die Beibehaltung des unentgeldlichen Elementar-Unterrichters gestimmt habe, aus den in seiner Separat-Erklärung vom 9. September 1852 enthaltenen Gründen, worauf er Bezug nahm.

actum ut supra