Dem Gemeinderath wird ein von der Schul-Commission befürworteter Antrag des Tagelöners Schikowsky auf Gestattung des unentgeldlichen Besuchs der höheren Töchterschule für seine Tocher Anna Schikowsky vor- gelegt, da letztere sich in der Elementarschule durch Fleiß, gutes Betragen und gute Leistungen aus- zeichne und Anlage zum Lehrfache bezeige.
Gemeinderath ging auf den Antrag nicht ein, weil derselbe grundsätzlich der Ansicht ist, daß kein Kind bei seiner Aufnahme in die höhere Töchter- schule schon, des unentgeldlichen Unterrichtes theil- haftig werden könne.
actum ut supra
Die betreffende Commission berichtete über die seiner
[Nächste Seite]seiner Zeit angeregte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen, wobei alle diejenigen Motive sowohl für die Belassung des unentgeldlichen Unter- richtes als für dessen Wiederabschaffung geltend gemacht wurden, welche auch bei früherer Gelegenheit vorgebracht worden
Das Ergebniß der Abstimmung war, daß Gemeinderath sich nicht für die Wiedereinführung des Schulgeldes aus- sprach.
Gemeindeverordneter Josten gab die Separat-Erklärung zu Protocoll, daß er gegen die Beibehaltung des unentgeld- lichen Elementar-Unterrichters gestimmt habe, aus den in seiner Separat-Erklärung vom 9. September 1852 enthaltenen Gründen, worauf er Bezug nahm.
actum ut supra