In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung vom 2. des Monats waren heute die hiesigen Gemeindeverwaltungsbeamten und Mitglieder des Gemeinderaths zusammenberufen, um nach Anleitung der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Juli 1827, der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 zur Neuwahl zweier Kreistagsabgeordneten und eines Stellvertreters zu schreiten, welche dadurch nothwendig geworden, daß die bisherigen beiden Kreistags- Abgeordneten Fr. Melchers und Heinr. Ad. Hesemann sowie der Stellvertreter des Letzteren Gerh. Schellens, bei Einführung der Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850 aus dem Gemeinderath ausgeschieden waren.
Der vorsitzende Bürgermeister legte den Anwesenden vorab die Insinuationsbescheinigung vor, wodurch dargethan, daß die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß 14 Tage vorher erfolgt ist, und ersuchte demnächst die beiden jüngsten Gemeindeverordneten Gerh. Schellens und Peter Schuhmacher das Einsammeln der Stimmzettel zu besorgen.
Mittelst verdeckter Stimmzettel wurde hiernach die Wahl des ersten Abgeordneten vorgenommen, wobei der Bürgermeister Mich. Frings mit sieben Stimmen von dreizehn Stimmen gewählt wurde. Von den übrigen Stimmen fielen vier auf den Gemeindeverordneten Heinr. Adam Hesemann, eine auf den Gemeindeverordneten Franz Josten, und eine auf den Beigeordneten und Gemeinde-
[Nächste Seite] Gemeindeverordneten Jac. Le Hann.Auf dieselbe Weise wurde zur Wahl des zweiten Abgeordneten geschritten, wobei von dreizehn Stimmen der Gemeindeverordnete Heinr. Ad. Hesemann sechs, der Gemeindeverordnete Gerard Schellens drei, der Beigeordnete & Gemeindeverordnete Jac. Le Hanne zwei und der Gemeindeverordnete Pet. Degreeff eine Stimme erhielten. Unter den beiden Ersteren, auf welche die meisten Stimmen gefallen waren, wurde, da eine absolute Stimmenmehrheit nicht erlangt worden, eine engere Wahl vorgenommen, an welcher die beiden g.Hesemann und Schellens nicht Theil nahmen. Das Resultat dieser engeren Wahl war, daß von eilf Stimmen der Gemeindeverordnete Gerard Schellens sieben und der Gemeindeverordnete Hesemann vier Stimmen erhielt, wornach Ersterer gewählt ist.
Demnächst wurde zur Wahl des Stellvertreters des zweiten Abgeordneten geschritten, bei welcher von dreizehn Stimmen auf den Gemeindeverordneten Hesemann vier, den Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg vier, den Gemeindeverordneten J. Le Hanne, drei, den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz eine und auf den Gemeindeverordneten P. W. Werhahn eine Stimme fielen. Da eine absolute Majorität für Keinen erreicht war, so wurden die beiden Ersteren, worauf die meisten Stimmen gefallen waren, auf eine engere Wahl gebracht, an welcher die beiden Betreffenden sich nicht betheiligten. Hierbei erhielt von eilf Stimmen der Gemeindeverordnete Dr. Hellersberg sechs und der Gemeindeverordnete Heinr. Adam Hesemann fünf Stimmen, so daß Ersterer gewählt ist.
Endlich wurde von der Versammlung bescheinigt, daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde mit einem Hause eingesessen sind.
Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung aufgenommen, und nach deutlicher Vorlesung und Genehmigung vollzogen. actum ut supra
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