Die Versammlung erklärt sich mit der theilweisen Löschung der auf Grund der Obligation von Notar Knein vom 13. Januar 1852 bestehenden Hypothek der Armen- und Hospital-Ver-
[Nächste Seite] waltung gegen die Eheleute Johann Carl Lüngen und Anna Maria Breuers zu Giesenkirchen im Betrage von 1000 Thalern auf Antrag der Wittwe Joh. Carl Lüngen, wenn sie 500 Thaler bezahlt hat, einverstanden.