Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinderathe vor, daß die von dem hiesigen Handelsstande dringend gewünschte Errichtung einer PrivatTelegraphen-Station hierselbst nach einer heutigen
[Nächste Seite] Mittheilung des Herrn General-Directors des Telegraphenwesens, vor sich gehen werde, wenn die Gemeinde, wie dies jetzt allseitig gefordert werde, eine den Unterhaltungskosten der Station gleichkommende Gebühren-Einnahme garantire respective den Ausfall zu decken sich verpflichte, wogegen es der Gemeinde anheim gegeben sei, sich von dem Handelsstande Gegen-GarantieGaranti geben zu lassen.Von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, behufs Errichtung einer Privaten Telegraphen-Station hierselbst für vollständigen Tagesdienst, der Königlichen Telegraphen-Direction zu Berlin Namens der Gemeinde eine Gebühren-Einnahme bis zur Summe der veranschlagten Unterhaltungskosten der Station ad Eintausend neunhundertfünfzig Thaler auf die Dauer von drei Jahren zu garantiren respective die etwaige Weniger-Einnahme zu decken unter dem Vorbehalte jedoch, daß die hiesige Kaufmannschaft der Gemeinde hinreichend gesicherte Gegen-Garantie leiste.
In welcher Weise diese Gegengarantie geleistet werden, sei dem Gemeinderath zur Kenntniß zu bringen.
actum ut supra