Der Stadtverordneten-Versammlung werden die Etats der Armen- und Hospital-Kasse pro 1859 zur Prüfung vorgelegt.
Mit den von der Armen- und Hospital-Verwaltung gemachten Vorschlägen erklärte die Versammlung sich mit der Ausnahme einverstanden, daß über die im Armen-Kassen-Etat aufgenommenen Position von 240 Thlr Pflegekosten für die in der hiesigen Privat-Irren-Anstalt untergebrachten drei weiblichen dürftigen Irren nähere Verhandlung und Beschlußnahme vorbehalten bleibt.
Insbesondere wurde von der Versammlung die Erhöhung des Gehaltes der beiden Armenärzte von 140 bis 160 Thlr, und jenes des Secretairs der Armen- und Hospital Verwaltung von 150 Thlr auf 240 Thlr genehmigt und zwar letztere Erhöhung durch Bewilligung neuer persönlicher Zulage von 90 Thlr an den Secretair Schulz. In Ansehung der Unterbringung der drei dürftigen Irren, welche bisher im Hospital untergebracht gewesen,
[Nächste Seite] in der von der Genossenschaft barmherziger Schwestern errichteten PrivatIrren-Pflege-Anstalt, wurde die Commission für Armen-Wesen beauftragt, den Gegenstand einer näheren Prüfung zu unterwerfen, und dabei namentlich das Verhältniß der gedachten Anstalt der Stadt gegenüber genau aufzuklären. Die Stadtverordneten Max Heinrich Schmitz, Derath, Dr. Hellersberg und Weise waren erst nach den Beschlüssen ad 1 in die Sitzung erschienen.actum ut supra
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt |
|
---|
Erwähnt |
|
---|