Band 49: Eintrag vom  5. November 1852 (Nr. 558)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Von der Hospital-Verwaltung wird beantragt, daß die von dem Kupferschlägergesellen Antonius Jansen dem Hospitale ver- schuldeten Verpflegungskosten seiner wahnsinnigen Frau pro 1849 bis incl. 1851 ad 173 Thlr. 6 Sgr sowie die rück- ständige Gartenpacht des TaglöhnersTheodor Quetting pro 1849 & 1850 ad 5 Thlr 1 Sgr 8 Pf. als uneinziehbar nie- dergeschlagen werden. In Erwägung, daß die bezeichneten Rückstände [Nächste Seite]

nach der von der Hospital-Verwaltung vorgelegten Nieder- schlagungs-Nachweise wegen Mittellosigkeit der betref- fenden Restanten allerdings nicht einziehbar erschei- nen, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß dieselben in der Hospital-Rechnung pro 1852 als niedergeschlagen verrechnet, demnächst aber in eine besondre Controlle eingetragen werden, damit für den Fall, wenn die Restanten in bessere Verhält- nisse gerathen möchten, die Einziehung als dann nach- träglich Statt finde.

Auch genehmigte Gemeinderath auf den Vorschlag der Hospital-Verwaltung, daß die von dem p Jansen pro 1852 & futuro zu zahlenden Verpflegungskosten seiner Frau auf 35 Thlr jährlich festgestellt werden.

a u. s.