Durch die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen ist die von dem RendantenBroix gelegte Rechnung der Armen-Kasse pro 1854 einer Revision unterworfen worden, wobei sich ergeben, daß diese Rechnung in allen Theilen richtig und mit den Belegen übereinstimmend ist.
In Folge der Lebensmittel-Theuerung und der hierdurch unvermeidlich gewordenen vermehrten Armen-Unterstützungen sind für die Bestreitung der Armenbedürfnisse 2 593 Thlr mehr erforderlich gewesen, als der ArmenkassenEtat nachwies. Mit Zustimmung des Gemeinderaths sind im Jahre 1854 hier von 1 900 Thlr. aus Substanzgeldern, welche jährlich mit 500 Thlr wieder ersetzt werden sollen, disponibel gemacht, während die fehlenden 693 Thlr. mit den extraordinairen Zuschüssen pro 1855 erst in letztgenannten Jahre von der Gemeinde-Kasse hergegeben worden. Die Rechnung wurde demnach in Einnahme zu 11 407 Thlr 27 Sgr 3 cf " Ausgabe " 12 983 Thlr 7 Sgr 1 cf " Vorschuß " 575 Thlr 9 Sgr 10 Pf und darüber die Decharge ertheilt.
actum ut supra