Im Auftrage des Gemeinderathes hat die Commission für Armen-Wesen die von dem RendantenBroix gelegte Rechnung der Armen-Kasse für das Jahr 1853 einer Revision unterworfen, und dabei zu folgenden Bemerkungen Veranlassung gefunden. Bei Vergleichung der einzelnen Posten in der Rechnung mit den beigefügten Belegen ergibt sich überall genaue Übereinstimmung und es ist die Commission davon überzeugt worden, daß die Einnahmen sowohl als die Ausgaben vollkommen richtig und belegt sind.
In Folge der Theuerung der Lebensmittel waren die Unterstützungsbedürfnisse namentlich in den letzten Monaten des Jahres 1853 erheblicher als sonst, und es hat daher nicht umgangen werden können, daß über die Etatsmittel hinaus ausgegeben worden. Doch beläuft sich die Netto-Mehr-Ausgabe nach Abzug einiger der Armen-Kasse gewordenen Mehr-Einnahmen im Ganzen nur auf die Summe von 276 Thlr 24 Sgr 8 Pf. - ein Resultat, das jedenfalls als ein günstiges bezeichnet werden darf.
Am Schlusse des Jahres 1852 waren der VermögensSubstanz zu refundiren Thl 826 - 9 - 8 An Substanz-Geldern sind im Jahre 1853 eingegangen . . . . . Thl 1 368 - 23 - -Es waren ferner nach dem Etat rentbar anzulegen . . . . Thl 200 - -- - -- Summa Thl 2 395 - 2 - 8 Im
[Nächste Seite] Im Laufe des Jahres 1853 wurden zur Verzinsung ausgeliehen . . . . . . . . . 3 072 - 6 - 8 Es sind somit zu viel angelegt worden . . 677 - 4 - --Diese Mehr-Anlage ist die Veranlassung, daß die Rechnung nur mit einem Bestande von 917 Thl 11 Sgr 4 Pf abgeschlossen hat, wogegen die ersten Ausgaben des Jahres immerhin einen Bestand von einigen Tausend Thalern erfordern. Durch spätere geringere Kapital-Ausleihen muß daher für die Verstärkung des Bestandes gesorgt werden.
Die Rechnung ist abgeschlossen a in Geld Thl Sgr Pf in Einnahme auf . . . . 13 518 - 9 - 1 in Ausgabe " . . . . 12 609 - 27 - 9 im Bestande " . . . . 907 - 11 - 4 in Einnahme-Reste " . . 255 - 9 - 1 " Ausgabe-Reste " . . . 117 - 14 - 4 b in Roggen in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 1 Scheffel 11 Metzen c in Hafer ebenfalls in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 1 Scheffel 7 62/100 Metzen.
Hierzu wurde dieselbe auf den Antrag der Commission unter Ertheilung der Dechatge für den Rendanten vom Gemeinderathe festgestellt.
actum ut supra