Auf die befürworteten Anträge der Lehrerin Schikowsky an der Elementar-Mädchenschule und des Hülfslehrers Klein an der Elementar-Knabenschule wurde Ersterer in Berücksichtigung ihres Fleißes und ihrer guten Leistungen eine Gratifikation von 15 Thl und Letzteren, welcher nur eine jährliche Besoldung von 90 Thl bezieht, behufs mehrer nothwendigen Anschaffungen zu seiner Fortbildung eine gleiche Grafikation von 15 Thl bewilligt. actum ut supra