Band 50: Eintrag vom  27. Dezember 1853 (Nr. 65)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem unterm 6. Juni c. in Folge eines Antrages des Hospital-Wundarztes Rheins auf Erhöhung seines Gehaltes von 25 Thl beschlossen worden, daß dieser Gegenstand beim Ablauf des Jahres näher zur Sprache gebracht werden soll, berieth Gemeinderath heute über den gedachten Antrag.

In Erwägung, daß nach den ertheilten Aufschlüssen die Zahl der chirugischen Krankheitsfälle im Hospitale sich seit mehreren Jahren gegen früher vermehrt hat, genehmigt Gemeinderath die seiner Zeit von der Hospital-Verwaltung befürwortete Gehalts-Erhöhung um 20 Thl vom 1. Januar kommenden Jahres an, so daß die Besoldung

[Nächste Seite] dung des g. Rheins vom genannten Zeitpunkt 45 Thl betragen wird. actum ut supra