Gemeinderath prüft die Rechnung über Einnahme und Ausgabe für die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher-Communalweges pro 1855, wobei sich ergab, daß diese in calcula richtig ist. Die zur Begründung der Einnahme Nr. 4 und 5 beigefügte abschriftliche Anweisung des Herrn Bau-InspectorWeise hätte entweder durch letzteren oder durch eine andere aufsichtführende Behörde, nicht aber wie dies geschehen, durch den Rendanten selbst beglaubigt, und die Einnahme der Chausseestrafgelder ad 3 Thlr 9 Sgr., worüber kein Beleg vorhanden, durch eine Richtigkeitsbescheinigung des betreffenden Beamten justifizirt sein müssen. Die Rechnung schließt ab Th. Sgr Pf in Einnahme auf . . . . 871 - 11 - -in Ausgabe " . . . . 716 - 24 - 6 im Bestand auf . . . . 154 - 16 - 6 welcher pro 1856 in Einnahme vorzutragen ist.
actum ut supra
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