In Folge eines Gesuchs von Wilh. Peschges beschloß Gemeinderath, demselben zur Zahlung des ihm auf- erlegten Einzugsgeldes einen ferneren Ausstand bis zum Jahresschlusse zu bewilligen, das Einzugs- geld selbst aber auf den ermäßigten Satz von 15 Th festzustellen.
actum ut supra