Band 52: Eintrag vom  01. August 1859 (Nr. 466 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Vorlage einer höhern Verfügung in Betreff der Einquartirung.

Eine Verfügung der Königl. Regierung vom 13. Juli 1859 wird vorgetragen, wornach die Einquartirung zur Zeit der Mobilmachung, nach dem Gesetz über die Kriegsleistungen vom 11. Mai 1851 zu behandeln, und als Gemeindelast anzusehen ist.

actum ut supra