Der verstorbene Werkmeister Joh. Jos. Müller hat der Hospital-Verwaltung zwei Legate für die Hospitalkirche von je 100 Thlr und der Armen-Verwaltung ein Legat von 200 Thlr, welches zum hiesigen Waisenhause zu verwenden, vermacht, zu deren Annahme die beiden Verwaltungen die Genehmigung der Stadtverordneten Versammlung nachsuchen.
Diese Genehmigung wurde mit der gleichzeitigen Ermächtigung für die Armen Verwaltung ertheilt, daß dieselbe das für das Waisenhaus bestimmte Legat, sobald solches CorporationsrechteCorporetionsrechte erlangt haben werde, an dasselbe wieder abgebe. Bei dieser Acceptation wird jedenfalls unterstellt, daß der Stadt dadurch keinerlei Verbindlichkeiten erwachsen.
actum ut supra
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