Die Sitzung wird eröffnet mit Vorlesung einer Mittheilung der Hospital-Verwaltung vom 14. des Monats, wornach dieselbe anzeigt, daß mit der am 29. vorigen Monats in der Hospitalkirche unter Genehmigung Sr. Eminenz des Herrn Erzbischofs stattgehabten feierlichen Gelübde Ablegung drei Novizinnen der hiesigen Genossenschaft barmherziger Schwestern nunmehr in Aufnahme neuer Mitglieder dieser Genossenschaft nach § 4 des Kloster-Statuts erfolgen werde, da jetzt die canonische Errichtung besagter Genossenschaft factisch ausgesprochen sei.
Behufs näherer Berathung über die Hospital-Verwaltung für die Annahme neuer barmherzigen Schwestern zu empfehlenden Bedingungen, überwies Gemeinderath den Gegenstand der Commission für Armenwesen.
actum ut supra
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