Band 50: Eintrag vom  28. Juni 1854 (Nr. 176 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Bauwesen erstattete dem Gemeinderathe Bericht über die von der Hospital- Verwaltung in Antrag gebrachte Ausführung verschiedener baulichen Arbeiten und Repara- turen beim Hospitale.

Zunächst wünschte die genannte Verwaltung aus einem ca 90 Thl betragenden Ersparnisse an den im vorigen Jahre bewilligten Kosten für außergewöhnliche Reparaturen, einen neuen Anstrich der Fensterrahmen und Thüren an dem alten Flügel des Hospitals, die Herstel- lung des Mäuerchens und Lattenverschlages zur Abschließung der Bleiche und die Anbringung von Rinnen nebst Ablußrohr an der Hospital- kirche zur Verhütung fernerer Beschädigung des jüngst hergestellten Sockels der Kirche durch den Regenfall, ausführen zu lassen.

Dem Antrage der gemeinderäthlichen Commission gemäß, wurde die Ausführung des besagten Anstrichs und der Herstellung des Mäuerchens und

[Nächste Seite] und Lattenverschlags genehmigt, die Anbringung von Rinnen nebst Abflußrohr an der Hospitalkirche dagegen für jetzt nicht als nothwendig erkannt, und daher die Ausführung der desfallsigen Arbeiten abgelehnt.

Ferner beantragte die Hospital-Verwaltung die Zu- stimmung des Gemeinderaths zur Ausführung folgender baulichen Einrichtungen, deren Kosten, wie die des neuen Flügelbaues, aus den Substanzfonds des Hospitals einstweilen zu entnehmen und durch jährliche auf den Etat allmählig wieder zu decken sein würden:

1. Die Anlegung eines Ganges, auf welchem die Hospitaliten direct aus dem Hospital-Gebäude auf das für sie bestimmte Chor der Kirche gelangen können, welche Arbeit ca 65 Thl kosten soll. 2. Die Anlegung eines gemauerten Regenwasserbehälters, dessen Kosten ca 50 Thl betragen sollen, und 3. die Aufstellung einer Pumpe in der im Souterrain des neuen Baues befindlichen Küche, wenn die Kosten auf ca 65 Thl angenommen werden.

Nach Vernehmung des Referats der Commission bemerkte Gemeinderath, daß über die Arbeiten ad 1 & 2 ein technischer Anschlag vorzulegen, hinsichtlich der Anbringung einer Pumpe für die Küche im neuen Flügel der noch vorhandene alte Brunnen reinigen zu lassen sei, um demnächst zu sehen, ob dieser etwa für die noch nöthige Pumpe benutzt werden könne.

actum ut supra