Band 41: Eintrag vom  5. August 1815 (Nr. 30)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadt-Rath fande billig, daß dem Maurermeister sein nachträgliches Guthaben von 340 francs an dem hiesigen Arresthause vergütet werde.

wurde von obgemelten Herrn Bürgermeister dem versammelten Stadtrath vorgestellt, daß der hiesige Maurer-Meister zur Zeit der französichen Regierung die Erbauung des hiesigen Arresthauses durch öffentliche Versteigerung übernommen, auch alle in seinem Accord befindlichen Bedingnisse ausgeführt, daß sich nachher aber ergeben hätte, daß noch einige zusäzliche Arbeit, die von Seiten des BaumeistersHerrn Lettelier in dem Plan vergessen wurden durchaus nothwendig wenn welche besagtem Schnée übertragen worden dieser auch wirklich ausgeführt hat, und durch die in Neuß wohnenden Werkmeister und Stadler auf die Summe von 340 francs angeschlagen wurden Schnée aber bisher ohngeachtet des Versprechens des obbesagten Baumeisters Sorge zu tragen, daß diese zusäzliche Arbeit ihm besonders vergütet würde, bisher noch nicht zu seiner Zahlung gelangt wäre, daß daher von Seiten eines hohen General Gouvernements die Meinung und das Gutachten des Stadtrathes verlangt würde.

Hierauf war also der Stadtrath In Erwägung daß der Maurermeister Schnée alle in seinem Accord befindlichen Bedingniße pünktlich ausgeführt.

[Nächste Seite] In Erwägung daß die zusäzliche Arbeit nicht seiner Versäumniß wegen, sondern deshalb geschehen mußte, weil sie nicht in seinem Accord vorbehalten ware; In Erwägung, daß selbe von Werkmeistern auf den Werth von 340 francs geschäzt worden ist, und nicht zu hoch befunden wird, einstimmig der Meinung, billig zu seyn, daß diese Summe dem obgedachten Schnée vergütet werde. Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und auf dem Original unterzeichnet worden.