Ein Gesuch des Hafenmeisters Koenen wird vorgelegt, worin derselbe mit Rücksicht auf die verminderte Einnahme an Deklarations-Gebühren im Jahre 1867 um Zuwendung eines Zuschusses und zugleich um Ausführung einiger ReparaturArbeiten an seiner Dienstwohnung bittet.
Auf einen Ersatz wegen der verminderten Gebühren Einnahmen ging die Stadtverordneten-Versammlung nicht ein, dagegen nahm dieselbe Veranlassung, dem x Koenen für die Beaufsichtigung der Arbeiten zur Herstellung der neuen Anlage auf dem Friedhofe eine außerordentliche Remuneration von 25 Thln. zu bewilligen. Über die hierbei angeregte Frage, ob demselben nicht die Aufsicht über sonstige städtische Anlagen zu übertragen sei, soll später beschlossen werden. Die nothwendigen Reparaturen an der Dienstwohnung des Hafenmeisters Koenen seien unter Zuziehung der Commission für Bauwesen ausführen zu lassen.
actum ut supra