Es berichtet die Commission für Finanzen, daß die HospitalKassen-Rechnung pro 1867 bei Prüfung überall Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Belegen nachweise und zu Bemerkungen um so weniger Veranlassung biete, als im Ganzen genommen gegen den Etat gespart worden.
Auf Antrag der Commission wird die Rechnung daher in Einnahme auf 11102 Thlr. 10 Sgr. Geld 17 Scheffel. 11 50/100 Metze Roggen 1 Huhn im Ausgabe auf 11187 Thlr. 27 Sgr. 4 Pf. Geld 17 Scheffel. 11 50/100 Metze Roggen 1 Huhn im Vorschuß auf 85 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf. Geld und im Einnahmeresten auf 436 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf. Geld .. 3 Scheffel 6 Metze Roggen .. 1 Huhn festzustellen und darüber die Decharge zu ertheilen.
Nachrichtlich wird noch die Bemerkung hinzugefügt, daß wie abgelaufenen Jahre im Bürgerhospital durchschnittlich täglich 90 245/365 Köpfe verpflegt worden sind und die Kosten der Unterhaltung nämlich für Speisung, Kleidung, Bettung, Arzneien, Heitzung, für Unterhaltung der Küchen-, Krankenund Hausgeräte, 5 Sgr 8/3 Pf. pro Kopf und Tag betragen.
actum ut supra