Es wurde der Versammlung mitgetheilt, daß die Wittwe Zimmermann von ihrer Ziegelei durch das städtische Terrain bis zum Schachtloche der Bergisch-Märkischen Eisenbahn einen Wasserabfluß angelegt und im Hammfelde ein Grundstück so ausgeziegelt habe, daß 2 ' vom städtischen Wege weggenommen worden sind, weshalb beschlossen wurde, dieselbe zur Herstellung des städtischen Eigenthums in den ursprünglichen Zustand aufzufordern und im Falle der Weigerung Besitzstörungs- resp. Vindications-Klage einzuleiten.