Der Vorsitzende macht der Versammlung die Mittheilung, daß der Herr Ober-Präsident durch Erlaß vom 20. ejusdem genehmigt hat, daß, wie unterm 23. August dieses Jahres beschlossen, von dem der Leihanstalt
[Nächste Seite] und der Sparkasse gemeinschaftlichen Reservefonds der Betrag von 20000 Thlrn. der Sparkasse überwiesen und der Rest, sowie die von dem Reservefonds der Sparkasse im Jahre 1873 sich ergebenden Zinsen für die Bedürfnisse der Gemeinde verwendet werden.a. u. s.