Band 45: Eintrag vom  18. November 1836 (Nr. 33)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zuschuß zum Reparaturbau der evangelischen Kirche.

Nach Einsicht 1. der mit hoher Regierungs-Verfügung vom 12. September diesen Jahres I S.. V N° 4909 remithirten Kosten-Anschlages über die an der evangelischen Kirche hierselbst erforderlichen Reparaturen im Betrag von 363 Thaler 10 Silbergroschen 9 pfennige 2. der vom evangelischen Presbytern mitgetheilte KirchenRechnung vom Jahre 1835, woraus hervorgeht, daß an einzahlbaren Zinsen-Rückstände ein zu den laufenden Ausgaben nicht erforderlicher Betrag von 73 Thaler 7 Silbergroschen 6 pfennige. vorhanden ist, endlich 3. des Decretes vom 5. Mai 1806 nach dessen Inhalt die bürgerliche Gemeinde zu jener Reparatur nur insofern zu concurriren verbunden ist, als die Nothwendigkeit des Zuschusses constatirt wird.

Beschließt der Stadtrath von Neuhs, daß dem evangelischen Presbytern zur Bestreitung der veranschlagten baulichen Einrichtungen ein Zuschuß von 300 Thaler aus der städtischen Casse verwilligt, und demselben gegen diese AversionalSumme die Ausführung überlassen bleibe.

Da es der Stadtcasse gleichwohl für den Augenblick an disponiblen Mitteln fehlt, um diesen Zuschuß auf einmal zu leisten, so war der fernere Beschluß, daß dieselbe in dreijährigen Terminen von 100 Thaler auf die Etats von 1837, 1838 und 1839 gebracht und der evangelischen Gemeinde anheim gegeben werde, entweder mit dem Unternehmer der Reparaturen in der Art zu contrahiren, daß er seine Zahlung in jenen Terminen erhalten, oder aber dazu ein Kapital für jene Zeit zu negoziieren. Es zweifelt der Stadtrath nicht, es werde die evangelische Gemeinde sowohl wie die vorgesetzte Königliche Hochlöbliche Regierung seine bereitwilligen Hülfeleisterung an diesem Beschlusse um so mehr erkennen, als die Mittel der

[Nächste Seite] Stadt es nicht einmal erlauben, zu der ebenfalls höchst dringenden Reparatur der katholischen Kirche irgend etwas aus dem Gemeinde-Aerar zu bewilligen.

A. u. s.