Der Kaufmann Wehrhahn hat um Rückerstattung von Erftgebühren für ein unterhalb der Brücke entladenes Schiff reklamirt, worüber in der Sitzung vom 4. des Monats verhandelt worden ist. Nach Kenntniß- nahme der gepflogenen Correspondenz und mit Rücksicht auf die vorliegende Erklärung des SchiffersStüber wird das Ansuchen des Werhan abgelehnt.
a. u. s.