Auf Grund des §. 52 der Vormundschaftsordnung wurde beschlossen, die Wahl der Waisenräthe bis zur nächsten Sitzung zu vertagen
Die Loschung von 44 und der Zusatz von 19 Worten genehmigt
[gez.]Heinr. Rosellen [gez.]J. Ibels [gez.]Jul. Busch [gez.]Ridder