Band 58: Eintrag vom  29. November 1875 (Nr. 591 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf Grund des §. 52 der Vormundschaftsordnung wurde beschlossen, die Wahl der Waisenräthe bis zur nächsten Sitzung zu vertagen

Die Loschung von 44 und der Zusatz von 19 Worten genehmigt

[gez.]Heinr. Rosellen [gez.]J. Ibels [gez.]Jul. Busch [gez.]Ridder