Die Commission für Bauwesen berichtet der Versammlung, daß die vom Kirchenvorstande beantragten Reparaturen im katholischen Pfarrhause theils unnöthig, theils zu kostspielig veranschlagt seien, und daher der von dem BauverständigenVerhas aufgenommene Kostenanschlag von 360 Thlr. auf 140 Thlr. ermäßigt werden dürfte. Stadtverordneten-Versammlung, welche die einzelnen Propositionen der Commission durchgeht, tritt der Ansicht derselben überall bei, und beschließt, die fraglichen Arbeiten nach den Commissions Anträgen ausführen zu lassen.
actum ut supra