Auf einen Antrag des WirthenGesell, ihm den im Kaufhause befindlichen Zeichensaal als Wohnung zu verpachten, beschließt die Versammlung einzugehen und dem Antragssteller die bauliche Einrichtung nach einem vorher vorzulegenden Plane auf eigene Kosten zu überlassen und ihm dafür bis zum 1. October keine Miethe in Anrechnung zu bringen. Vom 1. October courant ab soll derselbe jedoch eine Miethe von 150 Mark pro Jahr zahlen.
Gleichzeitig kommen verschiedene Uebelstände im Kaufhause zur Sprache und wird der Herr BaumeisterBusch beauftragt, dieselben soweit thunlich zu beseitigen.
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