Der Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß er in Folge eines Berichts des Verwalters des Leihhauses betreffend des SamstagsEinlösen von Pfändern durch den Leihhaus-Taxator Leuchtenberg resp. dessen jetzige Ehefrau Witib Binger, genöthigt sei, dem p. Leuchtenberg diese schon früher verboten gewesene Beschäftigung aus den bekannten Gründen zu untersagen. Die Versammlung erkennt diese Maßregel und event. ein strengeres Vorgehen gegen den p. Leuchtenberg bei Fortsetzung des verbotenen Geschäfts durch Kündigung seiner Stellung als Taxator gerechtfertigt.
a. u. s.