Dem Vikar Schmeddinck zu Büderich wurde für die Ertheilung des Religions-Unterrichtes an der Schule zu Weihsenberg während des Jahres 1844 der auf die Gemeinde Neuhs fallende Antheil an der gewöhnlichen Renumeration mit zehn Thalern unter der wiederholten Bemerkung aus der städtischen Casse bewilligt, daß dieses Zugeständniß für die Folge keinen Anspruch auf ähnliche Bewilligung nach sich ziehen solle.
actum utsupra
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