Aufnahme eines Capitales von 2000Thalern zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben.
In Erwägung des Umstandes, daß der größere Theil der stadtischen Einkünfte erst um Martini erfalle, und bis dahin die Stadt-Casse nicht die nöthigen Geldmittel darbiete, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten, beschloß der Stadtrath, daß zu letzterem Zwecke nach der Observanz der frühern Jahren ein Capital von Zweitausend Thalern augenblicklich aufgenommen werden möge, welches aber, nebst den
[Nächste Seite] mittlerweile aufgehenden Zinsen, gegen mitte November aus dem alsdann zur Hebung gelangenden Grasverkaufsgeldern, wieder zu erstatten sei. -Actum ut supra