Die Commission für Bauwesen berichtet nach vorgenommener Prüfung, daß es zu den von Apotheker Schütz und W. Richen beabsichtigten Bauten am Friedhofe einer Modifikation des Stadtbauplanes nicht bedürfe. Behufs der von den beiden
[Nächste Seite] Genannten von der Stadt zu machenden Acquisitionen schlägt die Commission vor, die Gesuchsteller vorerst zur Vorlegung einer Bauzeichnung zu veranlassen, damit die Taxe der Entschädigung festgestellt werde, nachdem man sich davon überzeugt habe, welche Bauten beabsichtigt seien.Mit dem Vorschlage der Commission erklärte die Versammlung sich einverstanden.
actum ut supra