Band 60: Eintrag vom  10. Juli 1894 (Nr. 1481)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) a) der Firma Wilhelm Werhahn, welche bei Errichtung eines hölzernen Schuppens auf dem Grund- stücke Flur A N° 1602/357 und 1584/357 auf der Laach (Bau-Erlaubniß vom 21. November 1893 N° 5170 I) einen Theil des Daches an der südlichen Wand des Schuppens zu weit auf städtisches Eigenthum hat vor- springen lassen, wird die Erlaubniß, den Dachüber- stand beibehalten zu dürfen, auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitigen Widerruf nach vorheriger drei- monatlicher Kündigung und gegen Zahlung einer jähr- lichen Anerkennungsgebühr von drei Mark ertheilt;